Die Parzelle in einer Kleingartenanlage wird gepachtet und gehört somit nicht dem Kleingärtner.
Dies ist vergleichbar mit einer Miete, wobei bei einer Pacht der Pächter die Früchte aus der Parzelle selbst verwerten darf (Fruchtziehung) und bei einer Miete nicht.
Der komplette „Inhalt“ der Parzelle — also die Laube, Wegplatten, Freisitz, Pflanzen und Bäume jedoch gehören dem Pächter und werden auch bei einem Ausscheiden aus dem Verein an den Nachpächter gemäß eines vorher erstellten Wertgutachtens weiterverkauft.