- eine kleingärtnerische Nutzung der Parzelle muss ersichtlich sein (Beete/Anbau von Gemüse)
- Hecken sind bitte auf ca 1,60 Meter Höhe zu halten
- der Hauptweg bis zur Wegmitte muss unkrautfrei gehalten werden
- die Hecke vor dem Garten ebenso
- jeder Pächter ist für den Zaun der rechten Gartenseite (wenn man vor dem Törchen steht) verantwortlich
- generell gilt das Bundeskleingartengesetz